30.01.2016 um 12:00 Uhr lz.de
Auschwitz-Prozess: Nebenkläger Thomas Walther lobt Detmolder Landgericht
Erol Kamisli

Lage. Thomas Walther war Richter und Mitarbeiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltung zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Im Prozess gegen den früheren SS-Mann aus Lage (94), der sich vor dem Detmolder Landgericht wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen in Konzentrationslage Auschwitz-Birkenau verantworten muss, vertritt er 25 Nebenkläger.

Herr Walther, warum kommen die Prozesse gegen NS-Verbrecher so spät?

Thomas Walther: Die Justiz hat seit Ende der 60er Jahre begonnen, mit zweierlei Maß zu messen. Nach dem Gesetz ist jede Unterstützung einer Straftat als Beihilfe zu bestrafen, wenn der Unterstützer die Haupttat kennt und die Unterstützung willentlich leistet. Da kommt es nicht darauf an, ob sein Tatbeitrag wirklich den Taterfolg fördert oder nicht entscheidend ins Gewicht fällt. Die Wachmannschaften in den Lagern des Holocaust-Verbrechens waren den Massentötungen über lange Zeit sehr nah und eingebunden in eine perfekte Organisation, die all dieses Morden erst möglich machte und auf Tausende von Schultern verteilte. Dennoch schaute die Justiz nicht auf diese relevante Beihilfe.

Wann hat sich das geändert?

Walther: Nach dem Prozess gegen KZ-Aufseher John Demjanjuk, der 2011 in München wegen Beihilfe zu Mord an 28.000 Juden zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Dort wurde festgestellt, dass jede Handlung eines Gehilfen, die die Gesamttat erleichtert, für eine Verurteilung wegen Beihilfe ausreicht. Wenn solch ein Urteil früher gefallen wäre, wären viele Anklagen möglich gewesen. Doch die Überlebenden sind ohne Groll auf die deutsche Justiz-Vergangenheit, sondern nur dankbar und erleichtert, dass nun doch noch das Richtige versucht und getan wird.

Was passierte nach dem Münchner Demjanjuk-Urteil?

Walther: Danach hat die Zentrale Stelle in Ludwigsburg die Vorwürfe gegen Mitglieder von KZ-Wachmannschaften überprüft und eine Liste von 30 Personen erstellt und an die zuständigen Staatsanwaltschaften gegeben. Das erste dieser Verfahren war dann das gegen Oskar Gröning in Lüneberg und nun der Prozess in Detmold.

In 14 Tagen wird am Detmolder Landgericht verhandelt....

Walther: Es ist gut, dass der Prozess beginnt. Nach Überprüfung der Verhandlungsfähigkeit hat das Landgericht in vorbildlicher Weise deutlich gemacht, dass es keine Zeit versäumen will. Die hoch betagten Nebenkläger wissen sehr wohl, was es bedeutet im hohen Alter auf Zukunft zu hoffen. Diese Menschen waren alle auch mal 15 oder 18 Jahre. Damals in Auschwitz. Da hatten sie nur den Willen mit einem kleinen Stück Brot den nächsten Tag zu sehen. Jetzt haben diese Menschen, die nun ’Überlebende’ genannt werden, die späte Hoffnung, dass ihren sie Gerechtigkeit erfahren.

Wie viele Nebenkläger vertreten Sie?

Walther: Es sind 25 aus Kanada, USA, Israel, Ungarn und Deutschland.Es sind nur Überlebende von Auschwitz, die dort Eltern und/oder Geschwister durch Tod in den Gaskammern oder durch die unmenschlichen Lebensverhältnisse verloren haben.

Worum geht’s den Mandanten?

Walther: Es geht ihnen um Gerechtigkeit, eine viel zu späte Gerechtigkeit für die Opfer. In der Vergangenheit sind KZ-Wachmannschaften bei der juristischen Aufarbeitung wie nichtexistente Verantwortliche behandelt worden. Ohne sie hätte der Holocaust aber nicht geschehen können.

Was ist mit dem Verweise auf den Befehlsnotstand?

Walther: Den lasse ich nicht gelten. Sie hätten sich an die Front versetzen lassen können. Es ist kein Fall bekannt, in dem sich jemand bei einer Weigerung mitzumachen, persönliche schwerwiegende Nachteile eingehandelt hätte. ’Ich wär’ doch sonst erschossen worden’, lautet manchmal der Hinweis auf den Notstandsgedanken. Aber dafür gibt’s keinerlei Anhaltspunkte.

Wie viele Holocaust-Überlebende oder Nachfahren haben Sie bisher bei Prozessen vertreten?

Walther: In Lüneburg waren es über 30. In einigen anderen Verfahren habe ich bereits zahlreiche Nebenkläger vertreten. Jene Verfahren endeten entweder mit Ermittlungen im Schneckentempo mit Tod oder der Verhandlungsunfähigkeit der Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaften Dortmund und Hannover sowie die Gerichte in Detmold und Lüneburg stehen beispielhaft dafür, dass in aller Sachlichkeit und im Respekt vor den Rechten aller Beteiligter derartige Verfahren in Würde geführt werden können.

Was erwarten Sie von dem Prozess in Detmold?

Walther: Persönliche Erwartungen konzentrieren sich auf die korrekte und sachgerechte Anwendung des Rechts. Über drei Jahrzehnte war ich selber Richter und auch Staatsanwalt in Bayern. Diese Unabhängigkeit mit dem alleinigen Gehorsam gegenüber dem Recht ist das hohe Gut der Justiz. Jahrzehnte wurde es - vorsichtig formuliert – in Zusammenhang mit den Verbrechen des Holocaust nicht geachtet. Ich erwarte praktizierte Anwendung des Rechts. Die zahlreichen Mandanten wissen durch mich dass sie auf Gerechtigkeit hoffen dürfen. Allein bereits diese Hoffnung ist für sie ein Gewinn an Lebensqualität.

Wie reagieren Sie auf Kritiker, die die Anklage gegen den 94-Jährigen für überflüssig halten?

Walther: Ob ein Verfahren gegen Beteiligte am Menschheitsverbrechen Holocaust ab einer gewissen Altersgrenze als überflüssig abgetan werden kann, wird jeder für sich beantworten. Das geltende Recht gibt eine gewisse Leitlinie - Mord verjährt nicht.

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