20.10.2015, 06:13 focus.de
Anklage gegen Auschwitz-Wachmann noch nicht zugelassen

Das Landgericht Hanau rechnet erst Anfang kommenden Jahres mit dem Prozessauftakt gegen einen früheren SS-Wachmann im KZ Auschwitz. Das Hauptsacheverfahren sei noch nicht zugelassen und terminiert, sagte Landgerichtssprecher Andreas Weiß der Deutschen Presse-Agentur. Das Gericht wolle noch eine angekündigte Einlassung des mittlerweile 92-Jährigen abwarten.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt war der Mann an den Nazi-Verbrechen in dem Vernichtungslager beteiligt. Er habe wissentlich Beihilfe zum Mord geleistet. Die Anklage stütze sich im Wesentlichen auf Dokumente wie Dienstpläne, Transport- und Lagerlisten. Als Wachmann habe er bei der Ankunft von Transporten Dienst getan und sei so in die industriell organisierte Massenvernichtung organisatorisch eingebunden gewesen.

Der Beschuldigte habe nicht abgestritten, in Auschwitz gewesen zu sein, aber keine weiteren Angaben gemacht, hatte eine Frankfurter Staatsanwältin im Sommer erklärt. Er ist einer der 14 Verdächtigen, deren Wohnungen im Februar 2014 bei einer bundesweiten Aktion durchsucht worden waren. Das Landgericht Hanau geht davon aus, dass der Angeklagte verhandlungsfähig ist. „Wir haben bislang keine gegenteiligen Erkenntnisse“, sagte Weiß. Der 92-Jährige werde aber noch einmal untersucht. Bisher habe sich ein Nebenkläger gemeldet.

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