17.10.2019 xity.de
Hamburger NS-Prozess gegen Ex-Wachmann im KZ Stutthof begonnen
Anklage wirft 93-Jährigem Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen vor

Vor dem Hamburger Landgericht hat ein weiterer Prozess gegen einen früheren SS-Wachmann begonnen.

Hamburg - Die Anklage legt dem 93-Jährigen Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen zur Last. Er soll laut Staatsanwaltschaft 1944 und 1945 als SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig die "heimtückische und grausame Tötung" insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt haben.

Zu den Aufgaben des zur Tatzeit 17- und 18-jährigen Angeklagten soll es gehört haben, die Flucht, Revolte und Befreiung von Häftlingen zu verhindern. Ihm wird deshalb vorgeworfen, als "Rädchen der Mordmaschinerie" in Kenntnis aller Gesamtumstände dazu beigetragen zu haben, dass der für die Lagerinsassen ausgegebene Tötungsbefehl umgesetzt werden konnte.

Aufgrund seines jugendlichen Alters im Tatzeitraum ist der Ex-Wachmann vor einer Jugendstrafkammer des Landgerichts Hamburg angeklagt. Der 93-Jährige wurde zu Prozessbeginn in einem Rollstuhl in den Verhandlungssaal gefahren, wie ein AFP-Reporter berichtete. Sein Gesicht verbarg er hinter einer roten Mappe.

Das auf die Verfolgung von NS-Verbrechern spezialisierte Simon-Wiesenthal-Center begrüßte den Beginn des Hamburger NS-Prozesses. Sein Chefermittler Efraim Zuroff nannte es am Rande der Hauptverhandlung "wichtig, dass diese Gerichtsverhandlung auch Jahre später stattfindet". Der Angeklagte sei zwar kein großer Nazi-Führer gewesen, sondern vielmehr ein untergeordneter Wachmann. "Aber wir schulden diese Gerichtsverhandlung den Opfern, ihren Kindern und Enkelkindern."

Im KZ Stutthof bei Danzig hatten die Nazis unter anderem polnische Bürger, sowjetische Kriegsgefangene und Juden eingesperrt, gequält und auf unterschiedliche Arten systematisch getötet. Unter anderem gab es dort eine Gaskammer. Von mehr als hunderttausend Menschen, die nach Stutthof gebracht wurden, starben schätzungsweise 65.000.

In den vergangenen Jahren gab es in Deutschland mehrere Prozesse wegen NS-Verbrechen gegen frühere Angehörige von Konzentrations- und Vernichtungslagern wie Auschwitz-Birkenau und Stutthof. In einigen Fällen wurden Verfahren wegen des Alters der Beschuldigten eingestellt, weil sie nicht verhandlungsfähig waren.

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